Anträge Nr. 17 - 26

Antrag Nr. 26: Erarbeitung eines Planungskonzeptes für die Plätze in der Innenstadt

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Grundlagenkonzeptes der Firma Municipal ein ganzheitliches Planungskonzept für die Neukonzeption und -gestaltung unserer Innenstadt-Plätze in Auftrag zu geben, um die Aufenthaltsqualität hier zu verbessern.
Damit verbunden sollte auch ein Zeitplan für die Umsetzung und ein Kostenplan entwickelt werden.
Bevor über die Umsetzung entschieden wird, sollte das Planungskonzept im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses diskutiert werden.

Begründung:

Das Grundlagenkonzept „Griesheimer Plätze in der Innenstadt“ zeigt – wie der Name schon sagt – die Grundlagen für eine verbesserte und attraktivere Gestaltung der Plätze in unserer Innenstadt auf, verzichtet aber auf die Vorstellung von Lösungsmöglichkeiten. Statt dessen wird empfohlen, ein entsprechendes Planungskonzept zu entwickeln, bei dem jeder Platz individuell gestaltet werden soll, aber eingebettet in ein einheitliches Konzept für die ganze Stadt. Diese Idee greifen wir mit diesem Antrag auf.

Ergebnis: zurückgezogen, da kein Wille der Koop erkennbar war, dieses Thema öffentlich weiter zu behandeln.

 

Antrag Nr. 25: Regelmäßige Sprechstunden zur Pflegethematik in Griesheim

Der Magistrat wird beauftragt, beim Landkreis Darmstadt-Dieburg anzufragen, ob regelmäßige Sprechstunden zur Pflegethematik (Hilfe und Informationen für Pflegedürftige und ihre Angehörige) in Griesheim durchgeführt werden können.

Begründung:

Nach langen Diskussionen über die Errichtung eines weiteren Pflegestützpunktes im Landkreis Darmstadt-Dieburg, für den sich auch Griesheim beworben hatte, ist entschieden worden, diesen in Pfungstadt einzurichten. Als größte Kommune im Landkreis hat Griesheim aber auch einen großen Bedarf für die Beratung in Sachen Pflege, der auch nicht nur alleine durch das Haus Waldeck abgedeckt werden kann. Daher ist es wünschenswert, dass weitere Beratungsmöglichkeiten geschaffen werden. Durch die Einführung von regelmäßigen Sprechstunden hier vor Ort, könnte für die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen kurze Wege ermöglicht werden.

Ergebnis: einstimmig angenommen

Antrag Nr. 24: Aufwertung von Grünflächen

Der Magistrat wird beauftragt, die Aufenthaltsqualität innerstädtischer Grünflächen unter folgenden Gesichtspunkten zu verbessern:
1. Georg-Schüler-Anlage
a) Zwischen den Sitzbänken an den Rundbeeten gegenüber dem Georg-August-Zinn- Haus und diesem ist eine direkte Wegebeziehung herzustellen und die Bepflanzung entsprechend anzupassen.
b) Die unansehnlichen Reste der Pergola am Georg-August-Zinn-Haus, auf denen vor Entfernung aus Sicherheitsgründen zuvor Glyzinien gerankt waren, sind zu entfernen. Die Rabatte neben dem Georg-August-Zinn-Haus sind mit niedrigen Blühpflanzen optisch aufzuwerten.
c) Das Parken von Autos auf Rasenflächen in der Anlage ist insbesondere im engen Teil bei der Einfahrt von der Hofmannstraße baulich zu unterbinden. Aktuell kann dort Rasen nicht richtig wachsen, weil immer illegal geparkt wird.

2. Stadtpark am Wolfsweg
a) Der Stadtpark am Wolfsweg ist als größter innerstädtischer Park mit vielen alten und schattenspendenden Bäumen, welche auch das Klima in der Stadt sehr positiv beeinflussen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
b) Der bereits 2017 eingebrachte und 2018 im Ausschuss einstimmig angenommene Antrag zum Neubau einer Brunnenanlage am alten Standort ist unverzüglich umzusetzen.
c) Der Bereich neben der Boulebahn ist aufzuwerten durch entsprechende Wegebeziehungen und Sitzgelegenheiten.
d) Der Park ist in seinem Charakter als Park dadurch aufzuwerten, dass zusätzliche Bänke aufgestellt und weitere Beete mit blühenden Pflanzen angelegt werden.
e) Der Bereich zwischen Schillerstraße und Parkeingang ist von seiner Bepflanzung am Wegesrand optisch aufzuwerten und regelmäßig zu pflegen.

3. Grünanlage vor der Hegelsberghalle
a) Der Brunnen in der Grünanlage vor der Hegelsberghalle ist wieder in Betrieb zu nehmen
b) Die Bepflanzung der Grünanlage ist optisch aufzuwerten und regelmäßig zu pflegen.

4. Platz Bar-le-Duc
Das Verschwisterungsdenkmal sollte auf einen zentralen Punkt des Platzes, hervorgehoben evtl. auf einem Sockel platziert werden und nicht weiterhin neben der Toilettenanlage. Der aktuelle Standort wird dem Wert der Städtepartnerschaft nicht gerecht.

5. Regelmäßige Pflege und Unterhaltung
Die Maßnahmen für laufende Pflege und Unterhaltung müssen ausgeweitet werden, damit das Stadtbild ansprechend ist und ausreichend Aufenthaltsqualität bietet. Je nach Ergebnis der internen Prüfung des Magistrats kann dies entweder durch entsprechende Fremdvergaben oder neue Stellen umgesetzt werden.

6. Finanzierung
Der Magistrat hat die Kosten für sämtliche Maßnahmen im Haushaltsplan 2020 und den Folgejahren einzuplanen.

7. Abstimmung mit einem zu erstellenden Innenstadtkonzept für Aufenthaltsplätze
Die von uns vorgeschlagenen kleinen Einzelmaßnahmen sind solche, die man bereits jetzt im Vorgriff auf ein späteres Gesamtkonzept der Gestaltung der Innenstadt vornehmen kann. So kann kurzfristig die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Sie sollten in das zu erstellende Gesamtkonzept einbezogen und berücksichtigt werden.

Begründung:

Die genannten städtischen Grünanlagen sind in keinem optimalen Zustand und laden daher aktuell nur begrenzt zum Verweilen ein. Grünanlagen mit hoher Aufenthaltsqualität sind ein wesentliches Merkmal eines Wohnwertes in der Stadt und tragen auch, wie Studien belegen, zu einem besseren psychischen Befinden der Einwohner bei.
Insbesondere der Stadtpark am Wolfsweg bietet einen guten Baumbestand und eine große Fläche, die wir als Park in unserer Innenstadt unbedingt erhalten und attraktiver gestalten sollten.

Ergebnis: Der Antrag wurde durch den Umweltausschuss als "Arbeitspapier im Geschäftsgang" verschoben.

Antrag Nr. 23: Anpflanzung von Bäumen in der Stadt

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für Baumpflanzungen in der Stadt vorzulegen mit dem Ziel, mehr und zusätzliche Bäume in der Stadt anzupflanzen, um positive Auswirkungen für das Mikroklima in unserer Stadt zu erreichen.

Folgende Aspekte sollten hierbei berücksichtigt werden:

  1. Aufbereitung des Baumkatasters: wo sind Bäume aufgrund der Trockenheit oder sonstiger Schäden abgängig?
  2. Wo kann nachgepflanzt werden, wo sind Probleme zu erwarten?
  3. Wo können zusätzliche Baumpflanzungen in den Straßenzügen ermöglicht werden?
  4. Abschätzung des Aufwandes für die gesamte Maßnahme
  5. Aktive Öffentlichkeitskampagne für die Übernahme von Baumpatenschaften von Griesheimer Bürgern und Bürgerinnen insbesondere zur Wässerung der Bäume in den Sommermonaten.

Begründung:

Die vergangenen heißen Sommer haben teilweise große Schäden an dem vorhandenen Baumbestand in unserer Stadt hinterlassen, sei es durch Hitzeschäden, Sturm oder Krankheitsbefall. Gleichzeitig wissen wir, dass ein gesunder Baumbestand sich positiv auf das Mikroklima in der Stadt auswirkt, denn gesunde Bäume liefern Schatten und Kühle in der Hitze, bieten Lebensraum für Vögel, Kleintiere und andere Pflanzen, bremsen die Windgeschwindigkeit und erhöhen die Attraktivität von Straßen und Plätzen in unserer Stadt.

Ausgehend von einer Analyse des Baumbestandes sollte daher sowohl die Anzahl der abgängigen Bäume ermittelt werden, als auch neue Möglichkeiten von Anpflanzungen geprüft werden.

Da die Pflege junger Bäume mehr Aufwand erfordert und um die Arbeit der städtischen Grünpflege zu unterstützen, sollte noch einmal aktiv für die Übernahme von Baumpatenschaften in der Bevölkerung geworben werden.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit folgender Änderung durch die Koop einstimmig angenommen:

Nach dem Einleitungssatz „die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:“ und vor dem ersten Absatz, beginnend mit: „Der Magistrat wird beauftragt, …“ soll es zunächst heißen:

  • Die städtischen Stadt- und Straßenbäume sind zu erhalten und im Falle einer Fällung unverzüglich, spätestens in der nächsten Pflanzsaison, zu ersetzen.
  • Dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität ist jährlich über die Umset-zung dieses Beschlusses zu berichten.

Der Punkt 5 des SPD-Antrags soll wie folgt umformuliert werden:
5) Erarbeitung und Bewerbung eines einfachen Verfahrens für die Übernahme von Baumpatenschaften durch Griesheimer Bürger und Bürgerinnen, einschließlich der Wässerung der Bäume in den Sommermonaten.“

Antrag Nr. 22: Bürgerbeteiligungsprozess zur Bildung einer kommunalen Seniorenvertretung (z.B. Seniorenbeirat)

  1. Der Magistrat wird beauftragt gemäß der Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung, beschlossen von der STVV am 07.02.2019, einen Bürgerbeteiligungsprozess zur Bildung einer kommunalen Seniorenvertretung zu starten.
  2. Alle Bürgerinnen und Bürger Griesheims ab dem 60. Lebensjahr werden angeschrieben und dazu angeregt, sich im Rahmen des Beteiligungsprozesses aktiv einzubringen.
    Des Weiteren wird auf der Homepage der Stadt und über weitere Medien/Mittel der Öffentlichkeitsarbeit das Vorhaben publik gemacht.
  3. Das Vorhaben ist -bezogen auf die Leitlinie- der Stufe C. Mitgestalten zuzuordnen

Begründung:

Der demografische Wandel führt zu einem stetigen Anstieg der älteren Bevölkerung. Nach einer demografischen Studie der Bertelsmann-Stiftung werden im Jahr 2030 mehr als 30 Prozent der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein.

In Griesheim leben inzwischen bereits über 5500 Seniorinnen und Senioren.

Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung, muss die politische Teilhabe und Mitbestimmung von Seniorinnen und Senioren gestärkt werden.

Politik für und mit älteren Menschen setzt deren Einbeziehung in die Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse voraus. Zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.
Viele Seniorinnen und Senioren sind bereit, ihre Kompetenzen und Erfahrungen für das Gemeinwohl einzusetzen. Sie wollen aktiv an der Gestaltung von Gesellschaft und Politik mitwirken.

In vielen Kommunen im Kreisgebiet, in Hessen und bundesweit sind bereits Seniorenvertretungen als Forum der Meinungsbildung und des Austausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet etabliert.
In kooperativer Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und den politischen Vertretern werden hier allgemeine und insbesondere auch ortsspezifische Themen, die für alle Bürger von Interesse sind, zur Information, Beratung und eventuellen Beschlussfassung aufgerufen.

Erfahrungen zeigen, dass dort, wo die Teilhabe der älteren Menschen an der politischen Willensbildung etabliert ist, sich regelmäßig auch das bürgerschaftliche Engagement besonders positiv entwickelt.

Wichtig für die Arbeit der Seniorenvertretung ist die Unabhängigkeit von politischen Parteien, Kirchen und allen sonstigen Gruppierungen, Vereinen, Verbänden und Organisationen. Dies sollte bereits bei der Bildung der Seniorenvertretung bedacht werden.

Welche Funktionen erfüllen kommunale Seniorenvertretungen?

  • Die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren sensibilisieren
  • Politik und Verwaltung ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen
  • Die Gesellschaft überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation
  • Die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation fördern/Förderung des generationsverbindenden Miteinanders
  • Eine inklusive Gesellschaft auf allen Ebenen fördern
  • Initiativen zur Stärkung der Bürgergesellschaft unterstützen und sich gegen Politikverdrossenheit einsetzen

Seniorenvertretungen sind daher ein motivierendes Modell zur Förderung von Partizipation. Damit wird die gewünschte Beteiligung von Menschen an kommunalen Gestaltungsaufgaben erhöht.

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2019 beschlossene Leitlinie zur Gestaltung von Bürgerbeteiligungsprozessen ist ein hervorragendes Instrument, um auch in Griesheim die Bildung einer Seniorenvertretung zu initiieren.

Themen im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses können u.a. sein:

  • Name
  • Gründungsverfahren
  • Aufgabenstellungen
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Gewinnung von Mitgliedern
  • Arbeitsweise
  • Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte
  • Erarbeitung einer Satzung, einschließlich Wahlverfahren und einer Geschäftsordnung
  • Finanzbedarf
  • Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den politischen Gremien

Ergebnis: Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Er wurde im Geschäftsgang gehalten und soll bei der Beratung über die Umsetzung von Bürger-beteiligungsprozessen wieder aufgerufen werden.

Antrag Nr. 21: Aufnahmeverfahren und Aufnahmekriterien für die Platzvergabe in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Magistrat wird beauftragt, das Aufnahmeverfahren und die Aufnahmekriterien für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen offen zu legen und gfls. zu überarbeiten. Das Verfahren und die Aufnahmekriterien sollen so aufgestellt sein, dass es für die Erziehungsberechtigten nachvollziehbar ist, wann ihr Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte erhält (z.B. über ein Punktesystem). Das Aufnahme-verfahren und die Aufnahmekriterien müssen öffentlich zugänglich und einsehbar sein (Auslage in den Kinderbetreuungseinrichtungen, Homepage der Stadt u.a.).

Begründung:

In der „Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen“ gibt es nur allgemein gehaltene Formulierungen, nach denen eine Reihenfolge für die Vergabe der immer knapper werdenden Kita-Plätze festgelegt wird. Daher gibt es in der Elternschaft immer wieder eine große Verunsicherung sowohl hinsichtlich der Gleichbehandlung als auch, ob die Plätze in den Kitas ausreichen, um alle Kinder bedarfsgerecht aufzunehmen.
Die Aufstellung von klaren Vergabekriterien macht die Platzvergabe transparent und für die Eltern nachvollziehbar und erhöht damit auch die Akzeptanz hinsichtlich des Verwaltungshandelns.

Ergebnis: Der Antrag wurde ohne Abstimmung zur weiteren Beratung in den JSKS verschoben.

 

Antrag Nr. 20: Neue Konzeption für das Anruf-Sammeltaxi (AST)

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Neukonzeption für das AST-Angebot in Griesheim zu entwickeln mit dem Ziel, die Verbindungen innerhalb der Stadt zu verbessern.

Geprüft werden sollten insbesondere:

  • Eine Ausweitung der Fahrtzeiten des AST
  • Die Möglichkeit, für bestimmte Zeiten feste Routen des AST einzuführen
  • Die Verbesserung von Sammelfahrten
  • Die Kosten für die Ausweitung des Systems

Begründung:

Mit dem Angebot des Anruf-Sammel-Taxi haben wir in unserer Stadt ein Instrument in der Hand, mit dem wir unseren innerstädtischen Verkehr für die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig verbessern und erleichtern können: Wir haben bestehende Haltestellen und ein eingespieltes System, das bei den Nutzerinnen und Nutzern bekannt ist und das sich einer großen Beliebtheit erfreut, was man an den Nutzerzahlen ablesen kann.

Leider sind die Betriebszeiten des AST in Griesheim sehr eingeschränkt (von 8 – 17 Uhr), so dass viele Bürger eine Ausweitung insbesondere in den Abendstunden begrüßen würden. Vergleicht man unser Angebot mit den Betriebszeiten und Fahrgastzahlen des AST in Pfungstadt, so sind diese Betriebszeiten mehr als doppelt so lang (von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr am darauffolgenden Tag sowie am Wochenende) und gleichzeitig werden in Pfungstadt doppelt soviel Fahrgäste wie in Griesheim befördert (ca. 18.000).

Gleichzeitig wäre es mit unserem AST-System auch möglich, Versuche mit festen Verbindungslinien zu starten (z.B. von der Stadtmitte bis zum Gewerbegebiet), um zu testen, ob diese Verbindungen angenommen werden oder nicht. Dadurch ließe sich feststellen, welche Bedarfe tatsächlich vorhanden sind.

Natürlich würde eine solche Ausweitung des Angebotes höhere Kosten verursachen. Aber die Ausweitung würde zum einen das innerstädtische Angebot für die Bürgerschaft spürbar verbessern und zum anderen kann diese – im Gegensatz zu anderen Maßnahmen - kurzfristig umgesetzt werden.

Gegebenenfalls ist eine Neuausschreibung des AST-Betriebes erforderlich.

Ergebnis: Dieser Antrag ist zur Beratung für die Ausschussitzung im März 2019 vorgesehen. Er wurde dann mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt.

Antrag Nr. 19: Stand der Digitalisierung

Der Magistrat wird gebeten, einen Bericht zum Fortschritt der Digitalisierung in der Stadtverwaltung vorzulegen:

  • Welche Leistungen der Verwaltung sind zur Zeit online verfügbar?
  • Welche sind für die Zukunft geplant?
  • Welche Maßnahmen erfolgen zum Schutz und zur Sicherheit der Daten?

 Ergebnis:

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Antrag Nr. 18: Mieterhöhungen nach Ermessen bei Modernisierungen von Sozialwohnungen

1. Sofern und soweit Mieter in städtischen Sozialwohnungen, welche modernisiert werden, aktuell bereits eine Miete zahlen müssen, die an der Obergrenze dessen liegt, welche von der Kreisagentur für Beschäftigung oder dem Sozialamt des Landkreises übernommen werden darf, wird nach Modernisierung vom Mieterhöhungsermessen des § 559 BGB nicht Gebrauch gemacht und die Kosten der Modernisierung werden nicht auf diese Mieter umgelegt.

2. Mieter aus städtischen Sozialwohnungen werden im Falle von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen, welche sie nicht bezahlen können, nicht zwangsgeräumt, wenn die rechtliche Prüfung des Sachverhalts im Vorfeld ergibt, dass sie anschließend mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin wieder in die alte Wohnung eingewiesen würden.

Begründung:

Modernisierungen von städtischen Wohngebäuden im Sozialwohnungsbereich sollen nicht zu Lasten von Mietern erfolgen. Es ist uns wichtig, dass sich diese Personen auch nach Abschluss der Arbeiten „ihre“ Wohnung weiter leisten können und nicht umziehen oder gar ihr Dach über dem Kopf verlieren müssen.

Nach § 559 BGB besteht ein Ermessen („kann“) des Vermieters, ob im Umfang von bis zu 11%  der jährlichen Miete Modernisierungskosten auf Mieter umlegt.

Aus sozialpolitischen Gesichtspunkten, sollte eine solche Umlage auf die Mieter, welche aus haushaltspolitischen Gründen grundsätzlich auch im Falle eines städtischen Vermieters geboten wäre, ausnahmsweise in den Fällen unterbleiben, in denen eine Erhöhung für die Mieter eindeutig den Verlust der Wohnung zur Folge hätte.

Dies ist nachweislich der Fall, wenn die Miete inklusive Nebenkosten bereits jetzt am oberen Rand dessen liegt, was die zuständigen Ämter des Kreises bezahlen dürfen. Sollte die Stadt nämlich in diesen Fällen dennoch die Miete erhöhen, würde der Landkreis diese Mieter zum Umzug auffordern.

Ebenso sollen teure gerichtliche Räumungsmaßnahmen aus haushalts- und sozialpolitischen Gesichtspunkten heraus unterbleiben, wenn man vorher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass die Personen nach Abschluss des Räumungsverfahrens mangels anderem zumutbaren Wohnraum wieder in die gleiche Wohnung eingewiesen würden.

Ergebnis: Mit der Begründung, dass die heutigen Mieten inklusive Nebenkosten weit unter dem oberen Rand liegen, was die Ämter des Kreises im Sozialfall bezahlen, wurde dieser Antrag von den Vertretern der Kooperation abgelehnt.

Antrag Nr. 17: Freibadsanierung auf Basis Variante 1 weiter planen

Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis der Variante 1 des Planungsbüros Möller +Meyer aus Gotha, welche am 18.10.2018 im Schwimmbadausschuss vorgestellt worden ist, in die konkretere Planung für die Sanierung des Freibades einzusteigen und zeitnah ein Büro mit den nötigen Planungsarbeiten zu beauftragen.

Dabei sollen die Schwimmvereine und die städtische Behindertenbeauftragte in die laufende Planung miteingebunden werden, mit dem Ziel, ein 25m-Becken für wettkampftaugliches Sportschwimmen, ein getrenntes Sprungbecken mit 1m- und 3m-Brett, einen separaten Nichtschwimmerbereich mit Rutsche und einen separaten Badebereich für Kleinstkinder zu erhalten. Sämtliche Becken sollen in Edelstahl ausgeführt werden und barrierefrei zugänglich sein.

Vertreter der Schwimmvereine und die städtische Behindertenbeauftragte sind vor diesem Hintergrund mit Rederecht in weitere Sitzungen des Schwimmbadausschusses zur Freibadsanierung einzuladen.

Die Planung ist so zu konzipieren, dass die Bauarbeiten in zwei getrennten Bauabschnitten für einmal Becken und einmal Technik / Funktionsgebäude durchgeführt werden können, um eine längere Schließung des Bades zu vermeiden und es möglichst jeden Sommer öffnen zu können.

Begründung:

Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2015, das Freibad am Standort zu sanieren, gab es im Frühjahr 2016 eine Beteiligung von Bürgern, in der Form, dass diese Anregungen und Wünsche für die Planung äußern könnten.

Dabei haben sich auch die Schwimmvereine beteiligt und dabei hat die Beteiligung der Vereinsvertreter ergeben, dass sie sich – ähnlich wie im Hallenbad – ein separates Sportbecken von 25m für Wettkämpfe wünschen.

Die übrige Bürgerbeteiligung hat ergeben, dass die Griesheimerinnen und Griesheimer sich einen Erhalt des Freibads mit den jetzigen Freizeitmöglichkeiten wünschen, insbesondere wurden dabei die Sprungtürme, die Rutsche, der Planschbereich für Kleinstkinder und die großen Liegewiesen mit Sport- und Spielmöglichkeiten erwähnt.

Der Magistrat hat dann auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung das Planungsbüro Möller + Meyer mit der Vorstellung einer Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten gebeten. Dabei hat sich ergeben, dass die in unserem Antrag favorisierte Variante 1 im Vergleich zu den anderen beiden Varianten die energetisch optimale Variante ist. Durch die Trennung der Becken können Energiekosten gespart werden und auch unterschiedliche Beckentemperaturen ermöglicht werden. Das sind die eindeutigen Vorteile im Vergleich zu Variante 2, welche ähnliche Baukosten verursachen würde.

Variante 3 scheidet aus unserer Sicht ebenfalls aus, weil die Bürgerbeteiligung ergeben hat, dass Vereine und Private den Erhalt der Sprungmöglichkeiten wünschen.

Der Bau eines Naturbadeteiches anstelle des jetzigen Freibades wurde bereits 2015 von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt und hat auch im Rahmen der jetzigen Machbarkeitsstudie eindeutig am schlechtesten abgeschnitten. Es würden weniger Menschen als jetzt gleichzeitig das Bad nutzen können und zudem große Flächen an Liegewiese wegfallen, die für die naturnahe Klärung des Wassers durch Pflanzen benötigt würde – um nur zwei zentrale Argumente aufzugreifen.

Aus diesen Gründen favorisiert die SPD-Fraktion die Variante 1 der Machbarkeitsstudie und strebt eine zügige Planung bis zur Baureife an, um eine Sanierung im Rahmen des zeitlich begrenzten Förderprogramms der Hessenkasse für die Stadt kostengünstiger zu ermöglichen. Zudem sind auch andere Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.

Ergebnis: Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt.

Antrag Nr. 3 zum Haushaltsplan 2019: Senkung der Grundsteuer um 10 Punkte

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  1. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf     585 v.H.
  2. Für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                     585 v.H.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2019: Die Erträge im Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ sinken um ca. 100.000€.

Begründung:

Eine - zugegebener Maßen - geringe Senkung der Grundsteuer soll vermitteln, dass wir bereit sind, die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu senken, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Mit dieser Senkung wäre der Haushaltsplan immer noch nicht im Defizit und könnte so ohne Auflagen genehmigt werden. Die Einnahmen werden auch im neuen Jahr weiter steigen, wir brauchen keine Kassenkredite und haben Rücklagen. Wir fragen uns, warum nicht jetzt die Möglichkeit zur Grundsteuersenkung wahrgenommen wird? Wenn nicht jetzt wann dann?

Ergebnis: Der Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt.

Antrag Nr. 2 zum Haushaltsplan 2019: Investitionsplan Kindertagesstäten

Im Produkt 06.01.01 „Förderung von Kindern in Kindertagesstätten“ wird für die Planung einer neuen Kindertagesstätte im Teilfinanzhaushalt für 2019 eine Summe in Höhe von 50.000 € eingestellt.

Begründung:

Für 2019 ist heute schon absehbar, dass die bestehenden Plätze in allen Kindertagesstätten (U3 und Ü3-Plätze) komplett belegt sind und es dann Wartelisten geben wird. Gleichzeitig ist auch bekannt, dass es durch den Aufbau der Nachmittagsbetreuung (Pakt für den Nachmittag) an der Schillerschule und später auch bei der Carlo-Mierendorff-Schule Verschiebungen bei der Hort-Belegung geben wird.

Dennoch ist Handeln gefordert, um die stetig steigende Nachfrage nach Plätzen in unserer Stadt zu befriedigen. Auch das in Auftrag gegebene Gutachten zur Bedarfsentwicklung in den Kindertagesstätten, das schon im Entwurf vorliegt, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass die Stadt eine weitere Einrichtung bauen muss.

Deshalb sollte frühzeitig mit den Planungen begonnen werden.

Auswirkungen auf den Haushalt 2019:

Ca. 50.000 €

Hierzu gab es einen Änderungsantrag der Kooperation, die Investitionen für die Planung auf 100.000 € zu erhöhen und für das Jahr 2020 erst einzuplanen.

Ergebnis: Diesem Änderungsantrag wurde einstimmig gefolgt.

 

Antrag Nr. 1 zum Haushaltsplan 2019: Stellenplan

Es ist eine zusätzliche Stelle für das Produkt 09.01.01 Stadtplanung vorzusehen.

Begründung:

Mit diesem Antrag sollen die Kapazitäten im Fachbereich V erhöht werden, so dass auch eine flexiblere Abarbeitung bestehender Aufträge gewährleistet werden kann.

Heute ist dieser Aufgabenbereich am Limit der Kapazitäten angekommen. Daher wurden bei den Beratungen erläutert, dass im Produkt Stadtplanung zahlreiche Aufträge zur Überarbeitung von Bebauungsplänen extern vergeben werden müssen (für 2019 sind ca. 270 T€ geplant). Ein Teil der Summe könnte durch die Einstellung eines weiteren Stadtplaners eingespart werden, so dass Mittel aus den Sach- u. Dienstleistungen in die Personalausstattung verschoben werden.

Auswirkungen auf den Haushalt 2019:

ca. 60.000€ Erhöhung der Personalaufwendungen; Die Mehrkosten können durch Reduzierungen für Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen ausgeglichen werden.

Ergebnis: Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt.

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