Wiederkehrende Beiträge für Straßenbeiträge: selbst Fachleute unsicher, wie eine rechtssichere Gestaltung aussehen könnt

Veröffentlicht am 18.05.2017 in Fraktion

SPD-Fraktion sieht Bestätigung für ihre Entscheidung im Jahr 2012

 

Nach den letzten Beratungen zur Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Griesheim und den Vorträgen von verschiedenen Experten zu diesem Thema sieht sich die SPD-Fraktion in ihrer Position bestätigt, dass es nicht einfach sein wird, in Griesheim wiederkehrende Beiträge rechtssicher und für die Bürger zuverlässig und unanfechtbar einzuführen. „Genau aus diesem Grund haben wir uns vor fünf Jahren für einmalige Straßenbeiträge entschieden, weil wir nicht erkennen konnten, wie wir eine andere Satzung rechtssicher und gerecht für die Griesheimer Bürger und Bürgerinnen umsetzen konnten.“, erklärt Fraktionsvorsitzende Ingrid Zimmermann. „Wir sehen uns auch nach den letzten Vorträgen in unserer Auffassung bestätigt, denn die Frage nach der Abgrenzung der Abrechnungsgebiete in Griesheim konnte von keinem Experten klar beantwortet werden.“

In der letzten Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses hatte die Stadtverwaltung einen ausgewiesenen Fachmann für wiederkehrende Straßenbeiträge eingeladen: Rechtsanwalt Dr. Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz gilt in Rheinland-Pfalz als der „Papst“ in Sachen wiederkehrende Straßenbeiträge, denn er hat nicht nur viele Kommunen bei der Umsetzung ihrer Satzung beraten und begleitet, sondern auch viele angefochtene Satzungen vor Gericht verteidigt.

In einem sehr kurzweiligen Vortrag referierte er sehr sicher über die wichtigsten Elemente einer wiederkehrenden Beitragssatzung, über Schwierigkeiten bei der Einführung, Vor- und Nachteile gegenüber einmaligen Beiträgen referiert, so dass jeder Zuhörer beeindruckt war von der Tiefe seiner Kenntnis. Nur ein einziges Mal kam der Referent ins Straucheln: als er danach gefragt wurde, ob es möglich sei, bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen ganz Griesheim als ein Abrechnungsgebiet zu betrachten, musste er zugestehen, dass er hier nicht sicher sei. Zwar gebe es in Griesheim durch die Stadt keine klaren Trennungslinien wie Flüsse, Berge oder Bahnlinien, aber dennoch sei das Stadtgebiet so groß, dass ein „funktionaler Zusammenhang“, wie er vom hessischen Kommunalen Abgabengesetze (KAG) gefordert wird, bei einem einzigen Abrechnungsgebiet nicht zu erkennen ist. Das bedeutet: wie soll man einem Bürger in der Guthermuthstraße erklären, dass er zukünftig für die Straßensanierung in der Pfützenstraße nach der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen ebenfalls zu zahlen hat wie bei der Sanierung von Straßen in seinem direkten Umfeld?

„Egal wie wir die Abrechnungsgebiete in Griesheim einteilen,“ erklärt Ingrid Zimmermann, „so wird es immer schwierig sein, den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, warum sie dann für manche Straßen Beiträge zu bezahlen haben.“ In Kommunen mit Ortsteilen oder klaren Begrenzungslinien sei es einfach begründbar und erklärbar, dass Straßensanierungen in Form von wiederkehrenden Beiträgen von allen Bürgern gemeinsam solidarisch zu tragen seien. Aber wenn diese Abgrenzungen fehlten, sei es schwierig, ein Abrechnungsgebiet auch zu begründen.

„Wenn nur ein Bürger gegen eine neue Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen klagt und vor dem Gericht Recht bekommt, wäre die erstellte Satzung nichtig“, erklärt stellvertretender Fraktionsvorsitzender Sebastian Schecker. Die Grünen fordern, das einfach einmal auszuprobieren und es darauf ankommen zu lassen – aber das lehnt die SPD-Fraktion ab. „Wir müssen versuchen, eine Satzung zu erstellen, die so rechtssicher wie möglich ist, um den Bürgerinnen und Bürgern eine zuverlässige Grundlage für die zu begleichenden Straßenbeiträge zu geben“, so Sebastian Schecker. „Das ist unsere Aufgabe und dafür sind wir als Stadtverordnete gewählt worden.“ Und bevor eine Satzung für nichtig erklärt werde, sei es vielleicht doch sinnvoller und auch gerechter, bei den einmaligen Straßenbeiträgen zu bleiben.

Geklärt sind bis heute auch noch nicht die Kosten, die durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen würden. Dr. Thielmann erklärte auf jeden Fall die Einführung und die damit verbundene erstmalige Erfassung von Grundstücken, Geschossen, Eigentumsverhältnissen etc. als sehr aufwändig, so dass heute schon klar ist: hier muss das Personal im Rathaus aufgestockt werden, um diese Aufgaben zu stemmen. Nur wieviel Personal ist noch nicht berechnet worden.

Die SPD-Fraktion wird auch in der weiteren Diskussion um wiederkehrende Straßenbeiträge die Vor- und Nachteile gut gegeneinander abwägen und auch die Belastungen von Gewerbetreibende und Anwohner von klassifizierten Straßen (Bundes- oder Landesstraßen) genau prüfen.

 

 

 

Mitglied werden

SPD Bund

spd.de