Unsere Anträge ab Nr. 11

Nr. 16: Nutzung der städtischen Grundstücke in der Hintergasse

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Grundstücke Hintergasse 1a, 9 und 11, die im Eigentum der Stadt sind, zeitnah als bezahlbarer Wohnraum dem Markt zugeführt werden können und welche baulichen Maßnahmen und Investitionen dafür erforderlich sind. Hierzu ist dem Stadtplanungsausschuss bis zum Jahresende Bericht zu erstatten.

Begründung:

Alle drei Wohnhäuser befinden sich im Eigentum der Stadt, bzw. sollen nach Meinung der KOOP gekauft werden (Nr. 9). Angesichts der schwierigen Wohnsituation in Griesheim sollten diese Häuser auch wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden und dies als bezahlbarer Wohnraum. Die erste Frage aber ist, in welchem Zustand diese Gebäude sind, welche baulichen Maßnahmen sind notwendig und wie hoch die Investitions- bzw. Sanierungskosten geschätzt werden. Daher soll entsprechend im Stadtplanungs- und Bauausschuss Bericht erstattet werden.

Gemeinsame Resolution zum Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Südring

Auf Anregung der SPD-Fraktion wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 2018 folgende Resolution einstimmig verabschiedet:

Resolution

„Geschwindigkeitsregelung in der Straße Südring“

Die Stadtverordneten der Stadt Griesheim unterstützen Bürgermeister Krebs-Wetzl in seinen Aktivitäten zur Ermöglichung einer streckenweisen Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h am Südring im Bereich des Kinderspielplatzes und zwischen den Sportstätten. Dort queren besonders häufig Kinder und Jugendliche die Fahrbahn. Diese sind typischerweise weniger aufmerksam und umsichtig und benötigen besonderen Schutz.
Nach § 45 Abs. 9 StVO ist eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h möglich, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die untere Verkehrsbehörde beruft sich nun insbesondere darauf, dass bislang dort kein Unfallschwerpunkt zu erkennen ist und die Strecke gut einsehbar wäre.

Die Stadtverordneten sind der Ansicht, dass nicht abgewartet werden kann, bis erst ein Kind ernsthaft zu Schaden gekommen ist. Die Gefährdungslage kann auch ohne solche Ereignisse beurteilt werden. Wo Kinder und Jugendliche in größerer Zahl auftreten, besteht eine besonders große Gefahr, dass sie unaufmerksam die Fahrbahn queren bzw. betreten. Dies zeigt sich auch in Nummer 6 des § 45 Abs. 9 StVO wo für Schulen und Kindergärten gerade wegen des Verhaltens von Kindern typischerweise und ohne weitere Prüfung davon ausgegangen wird, dass eine Gefährdungslage besteht. Der Schutzzweck einer Temporeduzierung besteht gerade in solchen Fällen darin, dass ein Autofahrer schneller zum Halten kommt, wenn ein Kind die Fahrbahn betritt.

Die vergleichbare Situation ist an den o.g. Stellen gegeben.

Die Stadtverordneten der Stadt Griesheim bitten den hessischen Verkehrsminister, für eine Auslegung und Anwendung der genannten Rechtsnorm zu sorgen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen den absoluten Vorrang vor zügigem Fahren einräumt. Insbesondere kann es nicht sein, dass erst Kinder zu Schaden gekommen sein müssen, bevor gehandelt wird.

Unterschrieben von Vertretern der

SPD-, CDU-, Bündnis90/Die Grünen-, WGG- und FDP-Fraktion

Nr. 15: Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Griesheim vom 14.12.2012 wird aufgehoben. Eine neue Satzung wird nicht beschlossen.

Begründung:

Siehe hierzu unsere Pressemitteilung vom Juli 2018.

Nr. 14: Einführung eines Baulandkatasters für bezahlbaren Wohnungsbau

Der Magistrat wird beauftragt, ein Baulandkataster gemäß §200 Baugesetzbuch einzuführen, in dem alle städtischen Grundstücke vermerkt sind, die für den bezahlbaren Wohnungsbau bereits genutzt oder für die Zukunft genutzt werden könnten. Dieses Kataster soll öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Dieser Antrag wurde nach Beratung im Ausschuss wie folgt verändert:

Der Magistrat wird beauftragt, einen Lageplan vorzulegen, in dem alle Grundstücke vermerkt sind, die im städtischen Eigentum sind. Dieser Plan sollte regelmäßig aktualisiert werden.

Begründung:

Eine solche Darstellung soll eine vorausschauende Planung ermöglichen, welche Grundstücke in Zukunft für den bezahlbaren Wohnungsbau genutzt werden können.

In der Diskussion wurde auf Antrag der CDU noch das Wort "bebauten" vor dem Wort "Grundstücke" eingefügt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Nr. 13: Entwicklung eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Konzeptes für den Zöllerhannes

Der Magistrat wird beauftragt, ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Konzept für die Nutzung des Bürgersaals und der Gaststätte „Zöllerhannes“ zu entwickeln und bis zum September 2018 vorzulegen.

Hierzu sind auf jeden Fall insbesondere die nachfolgenden Themen einzubeziehen und zu prüfen:

  • Die historische Bedeutung und Lage der traditionellen Gaststätte: wie kann es möglich sein, den Bezug zur ehemaligen „Mitte“ Griesheims und zum ehemaligen Standort des alten Rathauses wieder herzustellen?
  • Die Verbesserung der Mängel in der funktionalen Einrichtung des Zöllerhannes (Zugang, Anlieferung, Notausgang, Lage der Küche etc.)
  • Die Schaffung eines Biergartens
  • Die verkehrliche Situation in der Oberndorferstraße (Verkehrsberuhigung und Schaffung von Parkplätzen)

Begründung:

Mit dem Erwerb des Nachbargrundstücks des Zöllerhannes eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Entwicklung der Gaststätte. Diese sollten auch dafür genutzt werden, die Mängel der funktionalen Einrichtung des Zöllerhannes zu überprüfen und wenn möglich, für die Zukunft zu verbessern, um die Nutzung als Bürgersaal und Gaststätte langfristig zukunftsfähig zu machen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Stadtplanungs- und Bauausschuss verschoben.

Änderungsantrag zum Antrag Nr. 60 der WGG

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine höhere Beteiligung von Jugendlichen in der Kommunalpolitik erreicht werden kann.

Im Zuge dieser Prüfung soll ein Austausch mit der Jugendförderung der Stadt Griesheim , den Schulen und den Organisationen/Vereinen, die in der Jugendarbeit aktiv sind, stattfinden. Hierbei sollen gemeinsam verschiedene Modelle betrachtet werden, insbesondere:

  • anderen Orts bereits institutionalisierte Jugendparlamente,
  • offene Modelle, wie zum Beispiel Foren
  • Modelle projektorientierter Arbeit,
  • Vertretungsmodelle von Kindern und Jugendlichen in bestehenden Gremien,
  • Planspiele zum Thema Kommunalpolitik.

Für die verschiedenen Modelle sollen vom Magistrat auch die personellen und finanziellen Auswirkungen im Falle einer Umsetzung geprüft werden.

Das Ergebnis der Prüfungen fließt in eine Beschlussvorlage für die STVV ein, in der die Gestaltung der zukünftigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festgelegt wird.

Auf Basis der Entscheidung der STVV, soll der Magistrat anschließend ein „Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik“ erarbeiten: An der Konzepterstellung sind die vorgenannten Gruppierungen ebenfalls zu beteiligen.

Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in den gesamten Prozeß ist damit bereits ein erster Schritt zur stärkeren Beteiligung dieser Personengruppe an der Kommunalpolitik.

Anmerkung: die fett gedruckten Passagen sind die Änderungen der SPD-Fraktion.

Anträge zum Haushaltsplan 2018: Senkung der Grundsteuer B

Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A):   580 v.H.
  • für Grundstücke (Grundsteuer B):                                               580 v.H

Begründung:

Aufgrund der hohen Steuereinnahmen der Stadt ist eine - wenn auch kleine - Senkung der Grundsteuer möglich. Der Haushaltsplan weist dann immer noch einen - kleinen - positiven Betrag auf.

Ergebnis: Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt.

Anträge zum Haushaltsplan 2018: Besitzbare und bespielbare Stadt

Für die „Besitzbare und Bespielbare Stadt“ sind wie in 2017 auch für 2018 Investitionen für den Ersatz und den Neubau von Geräten (z.B. im Neubaugebiet) vorzusehen: jeweils 1.300€ pro Jahr für jedes Projekt.

Begründung:

Die Projekte „Bespielbare“ und „Besitzbare“ Stadt sollen fortgesetzt werden. Dazu sind jedes Jahr Investitionen auch im Haushalt vorzusehen, um gegebenenfalls Ersatzgeräte aufstellen zu können oder auch neue Geräte in denjenigen Straßen, die bis jetzt noch nicht einbezogen wurden wie z.B. in den Neubaugebieten.

Auswirkungen auf den Haushalt 2018:

Für beide Kostenstellen zusammen: Erhöhung der Investitionssumme im FB IV um 2.600€

Finanzielle Auswirkungen laufend: jedes Jahr sollte ein ähnlicher und realistischer Ansatz eingeplant werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mit folgendem Satz ergänzt und mit 29 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig angenommen:

"Außerdem sind bei den Sach- und Dienstleistungen 5.000€ für die Evaluation der bisher installierten Geräte im Haushalt 2018 vorzusehen."

Anträge zum Haushaltsplan 2018: Barrierefreiheit

Für die Aufgaben im Rahmen des Griesheimer Aktionsplans zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention soll ein eigenes Produkt gebildet werden, um die Aufwendungen, Erträge und Investitionen abzubilden. Es ist ein jährliches Budget einzuplanen, um die Umsetzung des Aktionsplanes zu realisieren.

Begründung:

Sinn und Zweck einer produktorientieren Haushaltswirtschaft ist es, Leistungen zu konkretisieren und die Produktziele mit Kennzahlen zur Zielerreichung, zur Qualität und zur Produktmenge im Haushalt abzubilden.

Deshalb bietet es sich an, für den Bereich „Barrierefreiheit“, für den Frau Steinmann als Beauftragte zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention benannt worden ist, ein eigenes Produkt festzulegen und gegenüber anderen Produkten abzugrenzen. Es würde auch in Zukunft den Stadtverordneten ermöglichen, Ziele und Ressourcen für den Griesheimer Aktionsplan festzulegen und die Ergebnisse zu bewerten.

Auswirkungen auf den Haushalt 2018:

Verschiebungen aus anderen Produkten in das neu zu schaffende Produkt (z.B. könnten die Investitionen für den Aufzug am Rathaus auch unter diesem Produkt abgebildet werden).

Ergebnis:

Wir haben aufgrund massivem Widerstands der Kooperation den Antrag aus den Haushaltsberatungen herausgelöst und als Antrag für das nächste Jahr 2019 in den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen verschoben. In der Beratung im Januar 2018 über diesen Antrag wurde die Abstimmung verschoben bis der Magistrat einen Bericht vorlegt, wie er der Umsetzung der Barrierefreiheit zukünftig mehr Gewicht verleihen will und welche Projekte zur Umsetzung des Aktionsplanes geplant sind.

Anträge zum Haushaltsplan 2018: Stellenplan

Es ist eine neue Stelle einzuplanen, die jeweils zu 50% auf den FB V (Stadtentwicklung) und zu 50% auf den FB VII (Liegenschaften) anzurechnen ist.

Begründung:

Beide Fachbereiche arbeiten z.Zt. personell am Limit, wobei zu erwarten ist, dass mit den zukünftig anstehenden Aufgaben im Rahmen der Stadtentwicklung (Konversionsflächen-Management, Planungen Feuerwehr, Freibad, Weiterentwicklung Neubaugebiet Süd-West) weitere Aufgaben hinzu kommen.

Zwar wurde bereits die Wiederbesetzung einer Stelle für den FB V beschlossen, jedoch handelt es sich hierbei nur um die Verlagerung einer Stelle, die vorher ohnehin im FB V war.

Aufgrund bestehender Ausschreibungsfristen ist damit zu rechnen, dass eine neue Stelle vermutlich nicht vor Mai/Juni besetzt werden kann.

Auswirkungen auf den Haushalt 2018: ca. 60.000€ Erhöhung der Aufwendungen, aufgeteilt auf die jeweiligen Fachbereiche

Finanzielle Auswirkungen laufend: ca. 100.000€ pro Jahr, Aufteilung s.o.

Die Mehrkosten sind im Rahmen der Personalaufwendungen auszugleichen. Die Personalaufwendungen wurden für 2018 in vollem Umfang für alle Stellen gemäß Stellenplan veranschlagt, ohne Abschläge für beispielsweise nicht-besetzte Zeiten vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass der Mehraufwand für die neue Stelle aufgefangen werden kann.

Ergebnis:

Nachdem Herr BM Krebs-Wetzl nachdrücklich deutlich gemacht hat, dass die Verwaltung in diesem Bereich über ausreichend Personla verfüge, haben wir den Antrag zurückgezogen.

 

Nr. 12: Gestaltung Stadtpark am Wolfsweg

Der Magistrat wird beauftragt, den Stadtpark am Wolfsweg als Erholungs- und Aufenthaltsort in der Stadt besser zu gestalten. Eine niederschwellige Bürgerbeteiligung auf der Homepage der Stadt und via Brief soll zur Einreichung von Anregungen umgehend eingerichtet werden. Dazu soll dem Umweltausschuss über die erforderlichen Arbeiten berichtet werden.

Begründung:

In den Mittelpunkt der Neugestaltung sollte der Bereich des ehemaligen Brunnes gestellt werden, der aktuell kein würdiges Bild abgibt. Ebenso sollen präventive Maßnahmen betrachtet werden, wie z.B. eine bessere Beleuchtung in den Abendstunden oder Videoüberwachung. Der Magistrat soll sich bei den Planungen davon leiten lassen, dass sich die jährlichen Folgeaufwendungen für Pflege und Unterhaltung im Rahmen halten und der Park dennoch ein ansprechendes Gesicht behält. Ein einmalig höherer Ansatz in 2018 wäre zu akzeptieren. Erforderliche Mittel sollen aus dem Budget Sach- und Dienstleistungen abgewickelt werden, evtl. ist der Ansatz für 2018 vorsorglich zu erhöhen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mit 28 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen einstimmig angenommen mit folgendem geänderten Wortlaut:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Stadtpark am Wolfsweg als Erholungs- und Aufenthaltsort in der Stadt besser gestaltet werden kann. Dabei soll die Bürgerschaft niedrigschwellig einbezogen werden. Das Ergebnis der Prüfung soll im Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellt werden.

Nr. 11: Investitionsprogramm Hessenkasse: Verwendung der Investitionsmittel für den Neubau der Feuerwehr

Die vom Land Hessen aus der Hessenkasse zur Verfügung gestellten Mittel für Griesheim in Höhe von ca. 5,8 Mio € sollen in Gänze oder zumindest zum größten Teil für den Neubau der Feuerwehr verwendet werden.

Begründung:

In dieser Woche wurde vom Finanzministerium des Landes Hessen das Entschuldungsprogramm veröffentlicht, mit dem die Hessenkasse Kommunen mit großen Kassenkrediten unterstützen will. Als gerechter Ausgleich für eine solide Haushaltsführung wurde parallel dazu auch ein Investitionsprogramm für diejenigen Kommunen aufgesetzt, die in der Vergangenheit keine Kassenkredite genutzt haben.

Griesheim gehört zu diesem Kreis von Kommunen und kann laut Angaben der Hessenkasse mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 5,8 Mio.€ aus diesem Programm rechnen. Die Finanzmittel können genutzt werden, um in die öffentliche Infrastruktur zu investieren – ähnlich wie beim KIP-Programm des Landes.

Diese Mittel sollten für den Neubau des Feuerwehrhauses genutzt werden.

Ergebnis:      Dieser Antrag wurde abgelehnt.

 

Mitglied werden

SPD Bund

spd.de