Unsere Anträge ab Nr. 27

Antrag Nr. 33: Weihnachtsbeleuchtung auch auf kleinen Plätzen

Der Magistrat wird beauftragt, die Weihnachtsbeleuchtung auch auf Plätze im Norden und Süden zu errichten. Geprüft werden sollte, ob eine Beleuchtung
-    Auf Dem Zöllerplatz oder
-    Vor der Hegelsberghalle möglich ist.
-    Auch andere (kleine) Plätze sind denkbar.

Begründung:
Die Weihnachtsbeleuchtung auf der Wilhelm-Leuschner-Straße verwandelt unsere Hauptstraße in ein richtiges Lichtermeer. Aber auch abseits der Hauptstraße gibt es kleinere Plätze, die durch eine Beleuchtung aufgewertet werden könnten.

Ergebnis: Der Antrag wurde von einer Mehrheit angenommen, aber kurz vor Weihnachten gab es ein Bericht des Bürgermeisters, dass der Kauf neuer Weihnachtsbeleuchtung zu teuer sei und außerdem aus Zeitgründen nicht zu realisieren sei.

Antrag Nr. 32: Betreuungsplätze für 70% aller U3-Kinder in Griesheim schaffen

Der Magistrat wird beauftragt, für 70 % aller Griesheimer Kinder im Alter von ein bis drei Jahren (sogenannte U3-Betreuung) Betreuungsplätze zu schaffen und vorzuhalten.
Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, inwieweit die Stadt eine gezielte Werbekampagne starten kann, um junge Frauen und Männer für den Beruf des Erziehers/ der Erzieherin zu interessieren.

Begründung:
Um die Betreuungssituation der U3-Kinder in Griesheim zu verbessern benötigen wir einen Grundsatzbeschluss, dass die Stadt bereit ist, für einen Anteil von 70% aller Kinder unter 3 Jahren in städtischen Einrichtungen Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Heute werden 60% angestrebt, aber aufgrund des Zuzugs vieler junger Familien wissen wir, dass dieser Prozentsatz nicht mehr ausreicht.
Darüber hinaus müssen wir auch die Ausbildung von Erzieher/innen fördern, um ausreichend Personal im Sozialbereich zu erhalten. Hier sollten Möglichkeiten geprüft werden, junge Menschen für diesen Beruf zu interessieren und somit den Nachwuchs heranzuziehen.

Ergebni: Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Antrag Nr. 31: Feuerwehrausschuss

In der kommenden Sitzungsrunde – geplante Ausschusssitzungen am 16./17.09.2020 – findet eine Sitzung des Feuerwehrausschusses statt.
Folgende Themen sollen behandelt werden:

  • Standort neues Feuerwehrhaus: Ausführlicher Bericht zu den Untersuchungen möglicher Standorte, Zeitplan für die nächsten Schritte
  • Nächster Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr: Stand der Vorbereitungen

Begründung:

Seit 1,5 Jahren hat es keine Sitzung des Feuerwehrausschusses mehr gegeben. Die Stadtverordneten wurden nur darüber informiert, dass Untersuchungen von verschiedenen Standorten für ein neues Feuerwehrhaus und Beratungen dazu im Hintergrund laufen.
Es ist an der Zeit, dass auch die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit über den Sachstand informiert werden.

Ergebnis:

Nachdem der BM zusicherte, dass es eine Ausschusssitzung geben werde - am 01.10.2020 - wurde über den Antrag nicht mehr abgestimmt.

 

Antrag Nr. 30: Überbauung von Supermärkten und Parkplätzen

Bei zukünftigen Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Supermärkten soll grundsätzlich die Möglichkeit einer mehrgeschossigen Überbauung der momentan oftmals eingeschossigen Märkte mit Wohnungen baurechtlich geschaffen werden. Die Stadt soll weiter in Gesprächen mit dem Eigentümer dafür werben, dass dieser von der Möglichkeit der mehrgeschossigen Bebauung Gebrauch macht. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss ist im Einzelnen über dieses Gespräch in der nächsten Sitzung zu informieren.

Zudem soll der Magistrat bis spätestens zum 31.12.2020 prüfen, unter welchen Bedingungen eine solche Überbauung auch für Parkplätze, wie zum Beispiel den Parkplatz am Felsenkeller rechtlich in Betracht käme und dem Stadtplanungs- und Bauausschuss über diese Prüfung berichten. Kosten- und Nutzenaspekte sollen dabei ebenfalls Bestandteil der Prüfung sein.

Begründung:

Der Wohnungsmarkt zeigt sich in Griesheim weiterhin auch trotz Corona-Krise angespannt. Bedingt dadurch, dass wir keine weiteren Neubaugebiete (außer Konversion im Falle einer Einigung mit der BImA) mehr ausweisen können und weiterhin viele Menschen nach Griesheim zuziehen wollen und werden, rechnen wir damit, dass sich die Lage in den nächsten Jahren weiter verschärfen kann. Dem wollen wir Rechnung tragen, dass man Möglichkeiten der besseren Nutzung vorhandener Flächen prüft. Dazu zählen vor allem Parkplätze und Supermärkte, die aktuell nur für eine Nutzung dienen und Potential für weitere Nutzung zum Wohnen in der Höhe nicht ausschöpfen. In vielen Städten, wie z.b. auch in Darmstadt, Alsbach-Hähnlein oder Wiesbaden-Dotzenheim, werden zunehmend solche Flächen überbaut und mit Wohnungen genutzt. Die Hessische Landesregierung trägt dem auch Rechnung und hat ein Programm für solche Überbauungen aufgelegt und eine Handreichung für Kommunen erstellt. Darauf aufbauend soll der Magistrat für Griesheim tätig werden und Optionen prüfen.

Ergebnis: Der Antrag wurde in der Sitzung vom 02.07.2020 abgelehnt.

 

 

Antrag Nr. 29: Nutzung von Flachdächern und Solarenergie

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen,
a) ob die Stadt an private Eigentümer Zuschüsse zur Begrünung von Flachdächern und oder der Installation von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern rechtlich vergeben darf,
b) ob auf dem Gelände der Kläranlage Photovoltaikanlagen installiert werden können und welche Kosten dafür entstehen würden.

Ergebnis: Dieser Prüfantrag wurde einstimmig - ohne Aussprache - angenommen.

 

Antrag Nr. 28: Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, Leerstand vermeiden

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern es möglich ist, bislang leerstehende Wohnungen in Griesheim an Wohnungssuchende weiter zu vermitteln.

Dazu sollte
-    Die Leerstandsquote im Stadtgebiet ermittelt werden
-    Die Gründe für den Leerstand analysiert werden
-    Lösungen gesucht werden, wie diese Wohnungen an Wohnungssuchende zu einem bezahlbaren Mietpreis weitervermittelt werden können.

Hierbei ist auch zu prüfen inwieweit die Stadt selber als Mieter für leerstehende Wohnungen auftreten kann, wie dies bereits in einigen anderen Städten der Fall ist (z.B. „Viernheimer Modell“), um diese dann an Wohnungssuchende weiter zu vermieten. Die Risiken und Chancen eines solchen Vorgehens sollen abgewogen werden.


Begründung:

Es ist bekannt, dass es auch in Griesheim zahlreiche Wohnungen gibt, die leer stehen, weil die Vermieter nicht an einer Weitervermietung interessiert sind. Ziel des Antrags ist es, dieses Potential an Wohnungen zu ermitteln und nach Lösungen zu suchen, diese Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

Heutzutage scheinen viele Vermieter eine Vermietung zu scheuen, weil sie vielleicht die Auseinandersetzung mit Mietparteien vermeiden möchten oder auch weil das Mietrecht kompliziert erscheint.
Die Frage ist, wie kann es gelingen, diesen Menschen ihre Scheu vor einer Vermietung zu nehmen, um zusätzlichen Wohnraum in unserer Stadt zur Verfügung zu stellen?
Daher sollte als Lösungsvorschlag insbesondere das Modell in Viernheim geprüft werden, bei dem die Stadt als Mieter auftritt, um die Wohnungen dann an Wohnungssuchende weiter zu vermitteln. Durch die Übernahme einer Miet- und Mietausfallgarantie der Stadt ist es dort gelungen, viele Vermieter zu überzeugen und innerhalb von 2 -3 Jahren ca. 60 zusätzliche Wohnungen an Wohnungssuchende zu vermitteln. Mittlerweile ist das Projekt dort ein Selbstläufer geworden und der Stadt werden auch ohne große Werbung immer wieder freie Wohnungen angeboten.

Ergebnis: Antrag wurde nicht beraten, da wegen Corona die StaVo am 26.03.2020 verkürzt wurde. Der Antrag wurde dann in der StaVo am 14.05.2020 aufgerufen und zur weiteren Beratung in den Wirtschafts- und Finanzausschuss verschoben. Es gab einen Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen, der dann in unseren Antrag integriert wurde und mehrheitlich beschlossen wurde. Der Wortlaut des neuen Antrages:

Der Magistrat wird beauftragt zu ermitteln, inwiefern es möglich ist, in interkommunaler Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen und dem Landkreis Darmstadt Dieburg bislang leer-stehende Wohnungen an Wohnungssuchende, die die Bedingungen des Hessischen Woh-nungsbindungsgesetzes erfüllen, zu vermitteln.
Gemeinsam wäre u.a.,

  • Die Leerstandsquote zu ermitteln
  • Die Gründe für den Leerstand zu analysieren
  • Lösungsansätze zu erarbeiten, mit welchen Randbedingungen diese Wohnungen weitervermittelt werden können.

Antrag Nr. 27: Errichtung einer Unterstellmöglichkeit auf dem Busparkplatz Am Felsenkeller

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, einen Unterstand für Busreisende auf dem Parkplatz Am Felsenkeller zu errichten.
Ebenfalls sind die Kosten für die Errichtung zu prüfen.


Begründung:

Auf dem Parkplatz am Felsenkeller gibt es einige Busparkplätze, die oftmals von Reiseveranstaltern genutzt werden. D.h. hier werden Reisende aus Griesheim abgeholt oder am Ende der Reise wieder abgesetzt. Leider gibt es an dieser Stelle keine Möglichkeit sich unterzustellen, so dass Wartende allen Wetterereignissen ausgesetzt sind.
Eine überdachte Bus-Haltestelle mit einigen Sitzplätzen würde an dieser Stelle Abhilfe schaffen.

Ergebnis: Antrag wurde nicht beraten, da wegen Corona die StaVo am 26.03.2020 verkürzt wurde.

Der Antrag wurde in der nachfolgenden StaVo mehrheitlich angenommen.

Antrag 3 zum Haushaltsplan 2020: Entwicklung des nördlichen Nordrings

Im Finanzhaushalt wird im Produktbereich 12, Produkt 12.01.01 Öffentliche Verkehrsflächen ein zusätzlicher Investitionsansatz in Höhe von 80.000 € mit dem Titel „Planungskosten Nördlicher Nordring“ angesetzt.

Begründung:

Für die Entwicklung des Gewerbegebietes östlich vom Selgros sind bereits Finanzmittel eingestellt. Der bereits vor etlichen Jahren beantragte nördliche Nordring könnte eine Lösung sein für die Erschließung des neuen Gewerbegebietes, welche vor der Bebauung untersucht werden sollte.

Aus diesem Budget sollte der Magistrat ein Verkehrsplanungsbüro beauftragen, welches ermitteln soll, ob sich diese neue Straße günstig auf die Verkehrsströme auswirken würde, welche Baukosten auf die Stadt zukommen würden, welche Grundstücke dafür zu erwerben sein werden und ob es Fördermöglichkeiten gibt.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt. Es brauche keine weitere verkehrliche Erschließung für ein neues geplantes Gewerbegebiet (östlich vom Selgros). Der Nordring habe noch Kapazitäten und das Gewerbegebiet könne auch über den Nordring erschlossen werden. Das sei völlig ausreichend.

Antrag 2 zum Haushaltsplan 2020: Fortschreibung und Aktualisierung des städtischen Klimaschutzkonzeptes

Im Ergebnishaushalt wird im Produktbereich 14, Produkt 14.01.01 Umwelt und Klimaschutz der Ansatz für Sach- und Dienstleistungen um 30.000 € erhöht.

Begründung:

Unsere Stadt kann noch mehr für den Klimaschutz tun, u.a. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und bei der Zusammenarbeit verschiedener Akteure in der Stadt.

Aufbauend auf dem erfolgreichen Klimaschutzkonzept unserer Stadt von 2011 sollen Handlungsempfehlungen und die daraus abzuleitenden konkreten Maßnahmen weiterentwickelt werden. Hierbei sind alle Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt. Es sollten keine Bäume gefällt werden, um Broschüren zu drucken. Die Kooperation habe sich für die Straßenbahnverlängerung und den Stadtbus ausgesprochen (wird auch von der SPD unterstützt), damit sei genug getan für den Klimaschutz.

Antrag 1 zum Haushaltsplan 2020: "Nette Toilette" einführen

Im Ergebnishaushalt wird im Produktbereich 1, Produkt 01.01.08 Stadtmarketing und Standortförderung ein Ansatz in Höhe von 8.000 € mit dem Titel Projekt „Nette Toilette“ eingestellt.

Begründung:

In den Kommunen gibt es zu wenig öffentliche Toiletten. Neue Toiletten bedeuten hohe Investitionen - durchschnittlich sind für neue vollautomatische Toiletten ca. 140.000 € aufzubringen. Zudem werden jährlich laufende Mittel für die Pflege und Wartung benötigt – durchschnittlich mindestens 12.000 € pro Toilettenanlage.

Über 230 Städte bundesweit haben daher mittlerweile erfolgreich das Konzept ‘Nette Toilette‘ umgesetzt, In Hessen u.a. in Eltville, Bensheim, Lampertheim, Langen, Friedberg, Idstein, Kronberg und Gießen.

Idee:

Gastronomen und weitere Betriebe mit Toiletten (wie beispielsweise Bäckereien/Cafes, Eisdielen) als auch Organisationen stellen ihre Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit einem Aufkleber im Eingangsbereich wird die Teilnahme an dem Projekt angezeigt.

Vorteile und Zielsetzung:

  • Der ‚besondere‘ Service führt bei den beteiligten Betrieben zu neuen Kunden und Imagegewinn. Ggfls. erhalten die beteiligten Betriebe je nach Lage und WC-Ausstattung monatlich einen kleinen Zuschuss von der Stadt für die Reinigung.
  • Die Bevölkerung erhält ein flächendeckendes Netz an frei zugänglichen Toiletten, die sauber und gepflegt sind. Das Projekt trägt gerade für Senioren, Menschen mit Handikap, Schwangere oder Eltern mit Kleinkindern zu mehr Lebensqualität und Mobilität in der Stadt bei.
  • Die Kommunen werden finanziell entlastet. Mittelfristige Zielsetzung: Abschaffung von öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet. (Dieser Passus wurde gestrichen. Die Begründung bezieht sich auf größere Städte. Eine Schließung von öffentlichen Toiletten in Griesheim ist nicht beabsichtigt.)

Erfahrungen in anderen Kommunen zeigen, dass Städte für die Unterhaltungskosten einer öffentlichen Toilette je nach Zuschuss mindestens 15 Toiletten bei Gastronomen und weiteren Betrieben erhalten.

Investitionen:

einmalig:
Erwerb der Nutzungsrechte, Gestaltung und Erstellung von Aufklebern, Flyer, Plakate, Daten auf CD: ca. 4.000 € für Griesheim.

laufende Kosten:
abhängig vom monatlichen Zuschuss an die teilnehmenden Betriebe.
Beispiel: 15 teilnehmende Betriebe a 40 Euro monatlich = 7.200 € jährlich.

Ergebnis: Der Antrag wurde mit den Stimmen der Kooperation abgelehnt. Ihre Begründung: Es sei nicht die Aufgabe der Stadt, dieses Projekt zu organisieren; die Gewerbetreibende könnten dies selber tun. Der Bürgermeister lehnte es ab, Nutzungsrechte für ein Logo zu erwerben. Es gebe ausreichend Toiletten im Stadtgebiet.

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