Warum die SPD Griesheim für die Abschaffung der Straßenbeiträge ist

Veröffentlicht am 16.07.2018 in Fraktion

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag der SPD-Fraktion, die bestehende Satzung für Straßenbeiträge abzuschaffen und keine neue Satzung aufzulegen, von den Mitgliedern der anderen Fraktionen im Stadtparlament einmütig abgelehnt. Wir möchten erläutern, warum wir diesen Antrag so gestellt haben:

Schauen wir in die Historie: Jahrzehntelang besaß Griesheim eine Straßenbeitragssatzung mit einmaligen Beiträgen, die jedoch nie angewendet worden ist. Eine Straße wurde meistens immer saniert mit Kanalarbeiten, so dass berechtigterweise die Gesamtkosten von der Stadt übernommen wurden. Daher entschied die Stadtverordnetenversammlung, Anfang der 2000er Jahre, die Satzung abzuschaffen. Eingeführt wurde sie erst wieder 2012 auf Druck der Finanzaufsicht, weil alle defizitären Kommunen verpflichtet wurden, eine Beitragssatzung einzuführen, wenn sie Finanzmittel für die Sanierung von Straßen verwenden wollten.
 

Die alte Satzung: einmalige Beiträge für grundhafte Straßensanierung

Aus dieser Verpflichtung heraus hat sich damals die SPD-Fraktion für einmalige Straßenbeiträge ausgesprochen: weniger Verwaltungsaufwand und eine enge Auslegung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) in Hessen ließen unseres Erachtens für Griesheim als eine Flächenkommune nur diese Lösung rechtssicher zu. Das KAG erlaubte wiederkehrende Beiträge nur dort zu erheben, wenn für ein Abrechnungsgebiet ein funktionaler Zusammenhang für die Straßennutzung gegeben war. Dies sahen wir schwierig bis unmöglich für Griesheim zu begründen, denn schließlich reicht eine einzige Klage eines betroffenen Bürgers, der einen funktionalen Zusammenhang in einem Abrechnungsgebiet bezweifelt und der vor Gericht Recht erhält, dass die Satzung als nichtig beurteilt wird. Deshalb hat die SPD-Fraktion damals eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen in Griesheim als nicht rechtssicher abgelehnt.

Sind wiederkehrende Straßenbeiträge gerechter?

Außerdem wird immer wieder behauptet, dass wiederkehrende Straßenbeiträge gerechter wären, weil alle Bürger einer Kommune solidarisch die Sanierung der Straßen mittragen, aber wir wissen alle, dass die Solidarität schnell an ihre Grenzen kommt, wenn man für andere mitzahlen muss, aber selber nicht oder nur sehr spät davon profitiert. Denn es kann auch sein, dass jemand 25 Jahre für viele Straßen in der Kommune mitzahlt, die er/sie nie befährt oder nutzt und die eigene Straße vor der Haustür vielleicht erst nach 30 Jahren in der Prioritätenliste nach oben gerückt ist. Dann ist es durchaus möglich, dass ein betroffener Bürger über viele Jahre lang mehr Beiträge bezahlt hat, als er für die Sanierung „seiner“ Straße vor der Haustür einmalig hätte entrichten müssen. In beiden Systemen gibt es keine absolute Gerechtigkeit, jedes System hat Vor- und Nachteile – was im übrigen auch der Rechtsberater immer wieder betont hat.

Bei den wiederkehrenden Beiträgen handelt es sich eigentlich um eine versteckte Grundsteuererhöhung, die mit großem Aufwand erhoben werden muss und jährlich kalkuliert und verrechnet werden muss. Ein Verwaltungsmonster!

Heute: Kommunen haben die freie Wahl!

Heute haben wir eine andere rechtliche Situation: es gibt einen Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierung in Wiesbaden, mit dem sie die Verpflichtung aufheben will – auch für defizitäre Kommunen - eine Beitragssatzung für die Straßensanierung einzuführen. D.h. jede Kommune kann jetzt frei entscheiden, ob sie eine Satzung erlassen will oder nicht.

Die SPD-Fraktion im Landtag ist noch einen logischen Schritt weitergegangen und hat dafür plädiert, die Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen und dafür den Kommunen vom Land einen jährlichen Zuschuss für Investitionen in die Infrastruktur zu gewähren. Das wäre konsequent gewesen, denn jetzt schiebt die Landesregierung den Gemeindeparlamenten, den Magisträtern und den Bürgermeistern den „schwarzen Peter“ in die Schuhe – denn sie müssen entscheiden, ob sie eine Satzung einführen oder nicht.

An diesem Punkt sind wir jetzt – denn diese Regelung der schwarz-grünen Landesregierung ist beraten und wird so beschlossen.

Was bedeutet das für Griesheim?

Wir können jetzt auch für unsere Stadt frei entscheiden, ob wir überhaupt eine Straßenbeitragssatzung haben wollen und auch, ob wir ein bürokratisches Verwaltungsmonster in Form wiederkehrender Beiträge einführen wollen.

Die Vertreter der Koop-Fraktionen haben argumentiert, wir sind doch schon auf dem Weg, die Vorbereitung habe ja schon Kosten verursacht. Ja, das ist richtig: für die Beratung und die Vorbereitung der wiederkehrenden Beiträge sind schon Kosten angefallen (und nicht wenig), aber noch nicht für die laufende Erhebung – die bliebe uns dann erspart. Egal, ob das von einem externen Dienstleister erbracht wird oder durch eine Aufstockung von 1-2 Mitarbeitern im Gebührenamt für die Beitragserhebung.

Wie sagt man so schön: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass die Sanierung unserer Straßen aus dem laufenden Haushalt getragen werden kann und muss. Es ist einfacher und unbürokratisch in der Abrechnung, spart deutlich Verwaltungskosten und erschreckt nicht die Wohnungseigentümer mit zusätzlichen Kosten.

Außerdem hat Griesheim eine komfortable Steuereinnahmesituation: die Einnahmen sind hoch wie nie und von Seiten der Koop-Fraktionen wird nicht daran gedacht, die Grundsteuer weiter zu senken, die sie ja noch vor 2 Jahren heftig bekämpft haben. Deshalb sollte die Stadt durchaus in der Lage sein, auch für unsere Infrastruktur Jahr für Jahr einen bestimmten Betrag einzuplanen und unsere Straßen damit zu sanieren.

Ein Beispiel wie die Kooperation mit vollen Händen Geld ausgegeben hat: die Stadt übernimmt seit einem Jahr ca. 70% der Verpflegungskosten in den Kindertagesstätteneinrichtungen. Dieses Geschenk an die Eltern kostet der Stadt ca. 400 – 500 T Euro – mit dem gleichen Geld könnte man auch die Straßen aus dem Budget unseres Haushalts sanieren – ohne zusätzliche Beiträge von den Bürgern zu erheben!

Und natürlich stellt sich hier die Frage, welche Gebühren und Beiträge, mit denen wir die Bürgerinnen und Bürger belasten, sind gerecht?

Bei der Einführung der Wohltat für die Kita-Eltern vor 2 Jahren hat sich die SPD-Fraktion dagegen ausgesprochen, dass die Stadt die Verpflegung der Kinder in den Kindertagesstätten übernimmt. Denn wir sind der Auffassung, wir sollten die Betreuung der Kinder bezuschussen oder am besten sogar ganz frei stellen, das ist gut und richtig, aber für die Verpflegung sollten die Eltern selber aufkommen, denn auch zu Hause muss ein Kind ernährt und versorgt werden.

Dieses Beispiel zeigt, dass es auf die Prioritäten ankommt, die bei den Ausgaben gesetzt werden. Auf jeden Fall sollte Griesheim auch langfristig in der Lage sein, regelmäßig einen festen Betrag für die Straßensanierung auszugeben und in den Haushalt einzustellen – dann würde der Sanierungsstau völlig unbürokratisch nach und nach abgebaut.

Schließlich muss die Stadt auch bei wiederkehrenden Beiträgen Geld in die Hand nehmen, denn der kommunale Anteil für die Straßensanierungen liegt - je nach Bedeutung der Straße – zwischen 25 und 75% der Kosten, die dann auf jeden Fall bei der Stadt verbleiben.

Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion für eine klare Regelung ein und zwar für die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung.

 

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