Mehr tun für ein barrierefreies Griesheim

Veröffentlicht am 16.01.2018 in Fraktion

Wo steht Griesheim und welche Barrieren gibt es?

Ein eigenes jährliches Budget soll Umsetzung des Aktionsplanes ermöglichen

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Plan 2018 hat sich die SPD-Fraktion dafür eingesetzt, dass für die Aufgaben im Rahmen des Griesheimer Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein eigenes Produkt im Haushaltsplan gebildet wird. Darin sollen alle Aufwendungen, Erträge und Investitionen, die zum Bereich „Barrierefreies Griesheim“ gehören, abgebildet werden.

In Griesheim vertritt die Behindertenbeauftragte Frau Ute Steinmann unterstützt von Herrn Thomas Hornsteiner – Barriere Beauftragter des VdK OV Griesheim - die Belange von Menschen mit Behinderung. Grundlage dieser Arbeit ist die von der Bundesrepublik Deutschland unterschriebene Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK), welche seit dem 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland und damit auch in Hessen ist. Darüber hinaus ist auch das im Jahre 2004 in Kraft getretenen Behinderten-Gleichstellungsgesetz für die Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen. Als Schwerpunkte aus der UN-Behindertenrechtskonvention sind hervorzuheben:

• Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK)
• Unabhängiges Leben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Art. 19 BRK)
• Gestaltung des öffentlichen Raumes, Zugänglichkeit/Barrierefreiheit, (Art. 9 BRK)
• Mobilität, Verkehr (Art. 20 BRK)
• Barrierefreie Kommunikation und Information (Art. 21 BRK)
• Bildung und lebenslanges Lernen (Art. 24 BRK)
• Kultur, Freizeit und Sport (Art. 30 BRK)

Bereits vor mehreren Jahren wurde eine Arbeitsgruppe mit interessierten „betroffenen“ und nicht betroffenen Griesheimer Bürgen gebildet, um aktiv Lösungsvorschläge für Griesheim zu erarbeiten. In insgesamt 5 Sitzungen wurde ein Aktionsplan entwickelt, in dem in verschiedenen Umsetzungsbereichen Vorschläge zur Beseitigung von Barrieren aller Art entwickelt worden sind. Dieser Aktionsplan wartet bis heute auf seine Umsetzung.

Der Aktionsplan der Stadt Griesheim ist auf der Website der Stadt Griesheim (https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/barrierefreie-einrichtungen/) für jeden Bürger zugänglich und dort können Bürger auch selbst entdeckte Barrieren melden.

Barrierefreiheit muss in Anbetracht der demografischen Entwicklung und auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zur Normalität in unserer Gesellschaft werden. Im Jahr 2035 werden in Hessen etwa 1,7 Menschen über 65 Jahre alt sein (Quelle: „Wohnen der Altersgruppe 65plus“, Studie des Pestel-Instituts, Hannover 2013). Dieser Personenkreis benötigt dringend eine frei zugängliche und nutzbare Umwelt, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können. Das gleiche gilt für alle anderen Menschen mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Sehen, Hören, Denken, Sprechen und der Mobilität, unabhängig davon, ob diese chronisch oder nur von vorübergehender Dauer sind.

Wenn man sich etwas intensiver mit dem Thema „Barrierefreiheit“ beschäftigt, wird schnell deutlich, wie vielschichtig das Thema ist, da das Entfernen von Barrieren für die eine Art von Handicap durchaus positiv ist, für einen anderen Menschen aber zur Barriere werden kann. Typisches Beispiel ist die Bordsteinabsenkung für Rollstuhlfahrer. Blinde, die mit einem Taststock unterwegs sind, brauchen aber gerade diese Begrenzung, um nicht versehentlich auf die Straße zu geraten.

Aber auch die barrierefreie Information und Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb muss sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Dokumente, Informationsmaterial sowie Intranet-und Internetangebote für blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen sowie für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in einer für sie wahrnehmbaren, geeigneten Form zugänglich gemacht werden. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) listet dazu die bestehenden Richtlinien auf.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Prinzipien der Barrierefreiheit schon bei der Planung Beachtung finden, können hohe Kosten für nachträgliche Anpassungen vermieden werden. Aber manchmal kann man auch mit kleinen Investitionen gute Verbesserungen erreichen und konkrete Erleichterungen für betroffene Personen. Als Beispiel sei hier z.B. der Umbau einer bestehenden Toilette in eine behindertengerechte genannt, die Einrichtung eines behindertengerechten Parkplatzes oder der Aufbau eines Handlaufs um Treppenstufen leichter zu überwinden (wie z.B. vor dem Sitzungssaal C des Rathauses) oder Hörhilfen für öffentliche Vorträge in städtischen Einrichtungen. Beispiele für solche Maßnahmen gibt es genug, sie müssen aber umgesetzt werden und es müssen dafür auch die finanziellen Mittel vorgesehen werden.

Zur Zeit wird der Umsetzung des Aktionsplanes von der regierenden Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und von der Verwaltung keine Beachtung geschenkt: wenn man nur bedenkt, wie oft wir in öffentlichen Sitzungen darauf hingewiesen haben, einen behindertengerechten Parkplatz nah am Aufzug des Rathauses einzurichten! Bis heute gibt es dort keinen.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dieser Aufgabenbereich in unserer Stadt gestärkt wird und die Behindertenbeauftragte ein eigenes Budget für die Umsetzung von investiven Maßnahmen erhält, aber auch für Öffentlichkeitsarbeit oder Seminare zur Bewusstseinsbildung. „Alle Aufgaben im Rahmen des Aktionsplanes sollten im Haushalt in einem eigenen Produkt abgebildet werden, so dass wir Aufwendungen, Erträge und Investitionen klar zuordnen können.“ erklärt Karin Kümmerlein, Mitglied im JSKS für die SPD. „Damit können die Stadtverordneten Jahr für Jahr den Fortschritt in diesem Bereich kontrollieren: welche Projekte sollen umgesetzt werden? Wieviele Finanzmittel werden für welche Projekte benötigt? Und welche Maßnahmen wurden im zurückliegenden Jahr umgesetzt?“ Ein solches Vorgehen entspricht auch einer produktorientieren Haushaltswirtschaft, denn diese Bündelung von Informationen versetzen die Stadtverordneten in die Lage, zukunftsorientierte und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.

Fraktionsvorsitzende Ingrid Zimmermann erklärt: „Mit der Ausweisung eines eigenen Produktes im Haushaltsplan wird auch nach außen sichtbar, nachvollziehbar und überprüfbar, was die Stadt für die Umsetzung der Barrierefreiheit tut. Und damit werten wir diese Aufgabe auf – das ist unser Anliegen.“ Darüber hinaus sollte es heute auch selbstverständlich sein, das Thema bei allen neuen Projekten und größeren Bauinvestitionen zu berücksichtigen und die Meinung der Behindertenbeauftragte bereits beim Start solcher Projekte mit anzuhören und einzubinden.

 

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