Neue Stellplatzsatzung

Veröffentlicht am 03.06.2019 in Fraktion

Neue Stellplatzsatzung soll Ausbau von Dach oder Keller erleichtern – ja, aber mit Genehmigung der Stadt

Die Vorlage einer neuen Stellplatzsatzung sorgte in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung für Diskussionen. Grundsätzlich bestand bei allen Fraktionen Übereinstimmung darin, in Zukunft den Nachweis von zusätzlichen Abstellplätzen für Fahrräder zu fördern und die Beschaffenheit dieser Abstellmöglichkeiten klar zu definieren. Auch die Möglichkeit, auf einen Autoparkplatz zu verzichten, wenn mehr Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden sollen, fand breite Zustimmung.
Bei einem Punkt jedoch konnte keine Einigung erreicht werden:

Die neue Satzung sieht vor, dass „auf Stellplätze auf dem Grundstück verzichtet werden kann“, wenn


a.    Parkgaragen abseits erbaut werden,
b.    Häuser aufgestockt werden und neue Wohneinheiten geschaffen werden,
c.    Häuser ausgebaut werden und ebenfalls neue Wohneinheiten geschaffen werden.


Für a. und b. ist in der neuen Satzung ein Vorbehalt der Stadt vorgesehen, d.h., die Stadt Griesheim muss zustimmen. Dieser Vorbehalt fehlt für c.


Die SPD-Fraktion hatte daher einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem auch im 3. Fall die Zustimmung der Stadt erforderlich sein soll. „Unserer Meinung nach sollte die Stadt hier ihr Ermessen ausüben und jeden einzelnen Fall gesondert prüfen, bevor wir auf einen Stellplatz verzichten.“, erklärt Sebastian Schecker, Mitglied des Stadtplanungs- und Bauausschusses, „so wie in den ersten beiden Fällen auch.“
Fraktionsvorsitzende Ingrid Zimmermann ergänzt: „Das Problem ist, dass bereits heute viele Straßen Griesheims mit parkenden Autos zugestellt sind, weil in Straßen mit altem Baurecht nur wenige Stellplätze auf den Grundstücken vorhanden sind. Wenn aber neue Wohnungen entstehen, egal wie klein sie auch sein mögen, können wir heute davon ausgehen, dass pro Wohnung 1 bis 2 Autos selbstverständlich sind.“ Bevor also das Durchkommen auf unseren Straßen für Fahrräder oder Fußgänger weiter erschwert werde, solle die Stadt für jeden Fall zumindest abwägen, ob ein Verzicht auf einen Stellplatz möglich sei.
Da es sich in der neuen Satzungsregelung um eine „Kann“-Vorschrift handele, müsse das Ermessen jemand ausüben. „Wenn es nicht die Stadt mache,“ erläutert Sebastian Schecker, „dann werde es das Bauamt des Kreises sein, das über Bauanträge entscheide. Daher sollte sich diese Ermessensentscheidung die Stadt Griesheim nicht aus der Hand nehmen lassen.“

 

 

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