Unsere Position zu Straßenbeiträgen in Griesheim

Veröffentlicht am 10.05.2013 in Fraktion
Hahlgartenstraße

Im Februar diesen Jahres wurde von der SPD Griesheim die ZWIEBELZEITUNG Nr. 1/2013 verteilt, in der wir unsere Position zu der Einführung einer Straßenbeitragssatzung verdeutlicht haben. Wir veröffentlichen hier diesen Artikel noch einmal im Wortlaut, um auch die falschen oder halbwahren Aussagen, die in den letzten Ausgaben des Griesheimer Anzeigers zu lesen waren, richtig zu stellen.

Es folgt der Artikel im Wortlaut, den Sie auch gerne noch einmal unter der Rubrik "Zwiebelzeitung" wiederfinden können.

Straßenbeitragssatzung wurde beschlossen

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2013 hat die SPD-Fraktion auch die Investitionen der Stadt im kommenden Jahr beschlossen.

 

Hierzu zählt auch die Sanierung von Straßen. Es ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, dass die bauliche Substanz einiger Straßen stark nachgelassen hat und eine Grundsanierung dringend notwendig ist. Dies betrifft z.B. die Hahlgartenstraße im Bereich zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Bessunger Straße. Die dort bereits vorhandenen Straßenschäden werden sich durch den nächsten Winter weiter vertiefen, sodass eine Grundsanierung das einzige Mittel ist, um die Beschaffenheit der Straße dauerhaft zu sichern. Ähnlich verhält es sich auch mit der Zeppelinstraße und der Jahnstraße.

Vor der Durchführung von Sanierungen verlangt die Kommunalaufsicht allerdings die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Grundlage hierzu sind der § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie der § 93 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Hierin ist festgeschrieben, dass die Kommunen ihre Finanzmittel vorrangig durch Beiträge und Gebühren und nur nachrangig durch Steuern beschaffen müssen. Dadurch ist es nicht möglich, die Sanierung von Straßen, aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.

 

Deswegen sahen sich die Stadtverordneten gezwungen, die Straßenbeitragssatzung wieder einzuführen, um grundlegende Sanierungen finanzieren zu können.

 

Wiederkehrende oder einmalige Beiträge einführen?

 

Aufgrund der Einführung des neuen § 11a KAG wurde im Vorfeld der Entscheidung die  Möglichkeit diskutiert, entweder eine Satzung mit einmaligen Beiträgen oder eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen einzuführen. Diese Systeme unterscheiden sich folgendermaßen:

 

Bei dem klassischen Straßenbeitrag wird bei der Sanierung einer Straße anschließend von allen Anliegern dieser Straße ein Beitrag entsprechend ihrer Grundfläche und Geschossfläche (Wohnungsgröße) erhoben. Dabei wird vorab ein Anteil für den Durchgangsverkehr abgezogen, den die Stadt aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen hat. Dieser Anteil variiert je nach Klassifizierung der Straße als innerörtliche Erschließungsstraße, Durchgangsstraße oder reine Wohnstraße und beträgt zwischen 25 und 75 %.

 

Bei dem neuen Modell der wiederkehrenden Beiträge würde es sich gegenüber dem klassischen Modell insoweit ändern, als für die nächsten 5-10 Jahre ein Plan aufgestellt werden muss, welche Straßen saniert werden müssen. Dann muss ein sogenanntes Abrechnungsgebiet erstellt werden und alle Anlieger von Straßen, die in diesem Gebiet sich befinden, werden dann für diese 5-10 Jahre zu jährlichen Beiträgen herangezogen.

 

Die SPD-Fraktion hat sich im Vorfeld der Verabschiedung der Satzung unter anderem auch auf ihrer Klausurtagung in Laubach ausführlich mit Vor- und Nachteilen der beiden Modelle befasst.

 

Abrechnungsgebiete definieren – aber wie?

 

„Wir sind grundsätzlich für wiederkehrende Straßenbeiträge, in der Form, wie sie die SPD-Landtagsfraktion beantragt hatte“, erklärt Sebastian Schecker, „nämlich dass die gesamte Stadt Griesheim als ein Abrechnungsgebiet gewählt werden darf. Dann müsste jeder Haushalt vergleichbar mit der Grundsteuer einen geringen jährlichen Betrag für die Sanierung von Straßen zahlen und nicht einmalig im Sanierungsfall zu hohen Beiträgen herangezogen werden.“ Jedoch habe die CDU/FDP-Landesregierung dieses solidarische System verwässert: in der jetzigen Fassung des § 11a KAG ist es nicht mehr zulässig, das gesamte Stadtgebiet gemeinsam abzurechnen. Vielmehr muss ein hoher Verwaltungsaufwand betrieben werden, um vergleichbare kleinstrukturierte Abrechnungsgebiete zu bilden und hierin jeweils wiederkehrende Beiträge zu erheben. Und wie ließen sich gerechte Abrechnungsgebiete in unserer Flächengemeinde genau bestimmen? Dieses System ist für die Griesheimer SPD-Fraktion nicht transparent und für die betroffenen Eigentümer im Abrechnungsgebiet schwer verständlich zu machen. Zudem würde es durch den Verwaltungsaufwand hohe Kosten produzieren, vielleicht mehr als es erwirtschaften würde.

 

Stundungen sind möglich

 

Bei der aktuell geltenden Gesetzesfassung überwiegen daher die Nachteile bei dem System der wiederkehrenden Beiträge, während es bei dem klassischen System der einmaligen Straßenbeiträge mehr Vor- als Nachteile gibt: dort, wo Straßen saniert werden, werden auch Beiträge erhoben, die allerdings – je nach Fall – zu hohen Einzelbelastung führen können. Deshalb sieht die neue Straßenbeitragssatzung auch Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen vor, mit denen man die Beiträge auf mehrere Jahre strecken kann.

 

Aus den genannten Gründen kam die SPD-Fraktion nach langen Diskussionen zu dem Ergebnis, für die Erhebung einmaliger Straßenbeiträge zu stimmen. Zudem streben wir für den Fall eines Wahlsiegs in Hessen bei der nächsten Landtagswahl eine Änderung der gesetzlichen Regelung an, um wiederkehrende Beiträge für alle Bürger in einer Kommune zuzulassen.

 

 

 
 

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