Diskussionen über Straßenbeiträge verunsichert Bürger und Bürgerinnen

Veröffentlicht am 22.05.2013 in Fraktion

Vorschlag der Opposition rechtlich nicht zulässig

In ihrer letzten Arbeitskreissitzung zum Thema „Finanzen“ diskutierten die Mitglieder der SPD-Fraktion über die Berichterstattung zur Erhebung von Straßenbeiträgen in Griesheim und zeigten sich über die Oppositionsvorschläge mehr als befremdet.

„Wir haben sehr wohl Verständnis dafür, dass die von der Einführung von Straßenbeiträgen jetzt betroffenen Bürger ihre Kritik äußern und sich andere Regelungen wünschen. Wir haben aber kein Verständnis dafür, dass die Oppositionsparteien jetzt auf dem Rücken dieser Bürger und Bürgerinnen populistische Lösungen fordern – ohne dabei die realen Fakten zu benennen“, erläuterte Fraktionsvorsitzende Ingrid Zimmermann.

 

1. Wenn wir in der Stadt Straßen grundhaft sanieren wollen, müssen wir hierfür eine Straßenbeitragssatzung erlassen - sobald der Ergebnishaushalt der Kommune ein Defizit ausweist. D.h. es muss eine Regelung zur Finanzierung dieser Kosten gefunden werden, und es dürfen nicht allgemeine Steuereinnahmen dafür verwendet werden.


2. Fakt ist, dass die von den Grünen gewünschte Lösung – die ganze Stadt also zu einem einheitlichen Abrechnungsgebiet für Straßenbeiträge zu erklären – eine rechtlich nicht zulässige Möglichkeit darstellt. Auch die SPD-Fraktion habe diese Lösung eigentlich favorisiert, aber erkennen müssen, dass die Bestimmungen des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) dies nicht zulassen, da die Straßen in einem Abrechnungsgebiet immer in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen müssen. Die Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer ist ebenfalls nicht zulässig, denn gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) dürfen allgemeine Steuern nicht einem bestimmten Zweck gewidmet werden (s.unter 1.). Ein solcher Beschluss würde auf jeden Fall von der Kommunalaufsicht kassiert.

3. Die CDU fordert „solidarische“ Lösungen – ohne genau zu benennen, wie die denn aussehen sollen. Wie sollen denn „moderate Beiträge“ für „alle Bürger“ zustande kommen?

4. Wiederkehrende Straßenbeiträge – wie sie das neue KAG vorsieht – können nur für vorher definierte und begründete Abrechnungsgebiete erhoben werden – eine Möglichkeit, die für Griesheim als Flächengemeinde nicht umsetzbar ist. Denn wir verfügen über keine Ortsteile oder selbständige städtebauliche Einheiten wie sie das KAG vorsieht.


„Wir sind als Stadtverordnete aufgerufen, Lösungen zu finden, die dem Bürger Rechtssicherheit geben und die nachvollziehbar und transparent sind,“ so die Vorsitzende des Hauptausschusses Doris Lotze-Wessel, „ und deshalb lehnen wir die vorgetragenen Lösungen der Oppositionsparteien ab.“

Die SPD-Fraktion hat sich dieser Verantwortung gestellt und sich am Ende der Diskussionen, die bereits im Dezember im Zuge der Haushaltsberatungen geführt wurden, für die einmaligen Straßenbeiträge ausgesprochen, weil sie

• transparent und nachvollziehbar sind – man sieht, was mit dem eigenen Geld gemacht wird und benutzt diese Straße auch,
• gerecht sind für jeden Bürger – denn jeder Eigentümer muss irgendwann für den Straßenerhalt bezahlen: so sind es bei neuen Straßen Erschließungsbeiträge.
• mit wenig Verwaltungsaufwand zu realisieren sind: bei wiederkehrenden Beiträgen müssten Abrechnungsgebiete bewertet und definiert werden – Widerspruchs- oder Klageverfahren lassen erhebliche Verzögerungen erwarten.
• Darüber hinaus ist auch eine Stundung der Straßenbeiträge für die betroffenen Anlieger möglich, die damit auch über mehrere Jahre finanziert werden können.

„Ich sage ganz klar, dass uns diese Entscheidung im Dezember nicht leicht gefallen ist“, so Fraktionsvorsitzende Ingrid Zimmermann, „uns wäre es auch lieber gewesen, die Kosten für den Straßenerhalt auf viele Schultern zu verteilen. Aber wir wollten uns auch für eine Satzung entscheiden, die den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit gibt und Planungen für die Zukunft ermöglicht.“

Für die SPD-Fraktion steht außer Frage, dass einige Straßen Griesheims – wie z.B. die Hahlgartenstraße, die zuletzt im Jahr 1963 grundlegend saniert wurde – dringend sanierungsbedürftig sind und deshalb hier auch ein dringender Handlungsbedarf besteht.



 

 
 

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