COVID-19: Deutscher Bundestag beschließt Hilfen in Zeiten der Corona Pandemie

Veröffentlicht am 27.03.2020 in Allgemein

SPD-Bundestabgeordneter Dr. Jens Zimmermann zu den Berliner Beschlüssen:

 

„Es braucht jetzt entschlossenes Handeln und kluges Krisenmanagement!, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann. „Mit den Gesetzen, die wir diese Woche beschlossen haben, schützen wir tausende Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien in unserer Region vor dem Existenzverlust aufgrund der Corona-Krise. In Krisenzeiten zeigen sich die Stärke und der Zusammenhalt einer Gesellschaft. Wir sehen: Die Menschen in Südhessen halten in Zeiten des Corona-Virus zusammen. Sie zeigen Solidarität und Hilfsbereitschaft! Unterstützen beispielsweise ihre örtlichen Gaststätten und Wochenmärkte oder helfen Mitmenschen beim Einkaufen.“

„Alle befinde sich momentan in einer Ausnahmesituation. Das Corona-Virus breitet sich weiter in Hessen aus und die Zahl der infizierten Personen steigt täglich weiter an. Die Pandemie trifft uns alle mit ungeheurer Wucht: gesundheitlich, ökonomisch und sozial. Für manche Menschen geht es um Leben und Tod, für andere um ihre wirtschaftliche Existenz. Durch die notwendige Kontaktvermeidung sind alle unmittelbar betroffen“, so begründet Zimmermann die Gesetze.

„Es braucht jetzt entschlossenes Handeln und kluges Krisenmanagement. Genau das leisten Vize-Kanzler und Finanzminister Olaf Scholz und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil zusammen mit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetz zur Kurzarbeit und den weiteren Gesetzen, die wir diese Woche im Eilverfahren beschlossen haben, schützen wir tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien auch bei uns in Südhessen vor den negativen Auswirkungen der Krise.“ Der Schutzschirm für Unternehmen und Arbeitnehmer umfasst Hilfen von weit über 150 Milliarden Euro. So können in Hessen dank der Bundesmittel Solo-Selbständige, Kleinstunternehmer und Mittelständler auch mit einer Einmalzahlung unterstützt werden:

  • 10.000 Euro bei bis zu 5 Mitarbeitern
  • 20.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
  • 30.000 Euro bei bis zu 49 Mitarbeitern

Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern können über die Hausbank Kredite in Anspruch nehmen.  All diese Gesetze wären bedeutungslos ohne die Menschen, die weiter organisieren und täglich unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, damit wir alle weiter versorgt werden: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in Lebensmittelläden, bei Polizei, Feuerwehr und im THW. „Sie leisten derzeit einen besonders wichtigen Beitrag für unser Land. Dafür danke ich  ihnen herzlich!“ schließt Zimmermann.

 

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